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Einschluss Ihrer Reitbeteiligung
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Schließen Sie Ihre Reitbeteiligung in Ihren Vertrag ein.... ....was Sie hierzu wissen sollten. Wann liegt eine Reitbeteiligung vor: wenn Ihr Pferd “dauerhaft” von einer Person genutzt wird wenn eine Person Ihnen für das Reiten Ihres Pferdes ein Entgelt zahlt wenn eine Person Ihnen kein Entgelt zahlt, aber bei der täglichen Arbeit hilft dann sollten Sie die Person als Reitbeteiligung in Ihren Vertrag einschließen. Anmerkungen: Der Einschluss einer Reitbeteiligung ist bei uns für Sie “kostenfrei”, es können auch mehrere Personen für Ihr Pferd als Reitbeteiligung fungieren. Fazit: Eine Reitbeteiligung ist nicht ein sogenannter “Gast- oder Fremdreiter”, dass sind Personen die nicht dauerhaft oder gegen Zahlung eines Entgeltes Ihr Pferd nutzen. Unsere Pferdehalter Haftpflicht deckt beides, a) die Reitbeteiligungen und b) Gast- und Fremdreiter.
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Worauf Sie achten sollten: Unbedingt, Vertraglich regeln was für beide Seiten wichtig ist. Prüfen ob das Niveau zwischen Reitbeteiligung und Pferd passt. Haftungsausschlüsse definieren
Was Sie sonst noch wissen sollten: Was ist wenn Ihre Reitbeteiligung Ihren Pferd einen Schaden zufügt !!! Achten Sie zum Beispiel darauf, dass Ihre Reitbeteiligung eine “Privat Haftpflicht Versicherung” hat, wo auch “Schäden am Pferd” mitversichert sind. Anmerkung: In unserer Privat Haftpflicht sind diese Schäden am Pferd mitversichert....
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